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Con noi viaggi sicuri!

Assicuriamo Voi e il Vostro Viaggio. Con noi viaggerete pienamente spensierati.

In caso di necessità siamo raggiungibili anche telefonicamente dal Marocco. In caso abbiate domande quando vi trovate già sul posto, non esitate a contattarci.


Preoccupazioni su un auto a noleggio? --> Info qui


 

Certificato di sicurezza di viaggio, Protezione per insolvenza:

Il certificato di sicurezza viene rilasciato dopo l'arrivo del pagamento. Un certificato di sicurezza viene rilasciato solo con la prenotazione di un minimo di 2 servizi (è una disposizione di legge).

I nostri assicuratori
Polizza di insolvenza turistica per Agenzie di Viaggio e agenti di viaggio (Certificato di sicurezza) secondo il § 651 k BgB
R+V Allgemeine Versicherung AG
Certificato di sicurezza Nr. 407/90/449361903


Responsabilità civile contro danni a persone e cose
GENERALI Versicherungen AG
Assicurazione di responsabilità Nr. 2-GK-23.044.986-8

 

 

Assicurazione di viaggio

Mondial Assistance International AG (ELVIA)

 

Con Mondial Assistance International AG potete optare per il leader del mercato internazionale nel campo dell'Assistenza e della Protezione viaggi.
Lo Stiftung Warentest (11/08) conferma che: In base ad un test di 42 offerte di Assicurazione per annullamento del viaggio, Mondial Assistance con ELVIA ottiene in tutte le categorie, per ELVIA Protezione annuale di Annullamento viaggi, un "buon risultato“ così come il punteggio massimo di "OTTIMO" (1,8).

 

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Reiseversicherungen / Reiseschutz

Wir empfehlen Ihnen bei Reisen die über eine Flugbuchung hinausgehen eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Reiseabbruchversicherung. Optional gibt es noch Reisegepäckversicherungen, Reisekrankenversicherungen und weitere.

Der Abschluss eines Sicherungspacket ist meist die beste Variante.

 

Diese können Sie bei uns im letzten Buchungsschritt, bevor Sie Ihren Namen und Adresse eingeben einfach dazubuchen.

[Translate to Italienisch:]

Reise-Krankenversicherung & Kranken-Rücktransport

Reiseschutz unseres Partners ELVIA (Informationsblatt):
 

[Translate to Italienisch:] Dieses Informationsblatt soll Ihnen in knapper Form einen Überblick über unsere Versicherungsprodukte verschaffen. Beschrieben sind nur die wesentlichen  Inhalte. Der Versicherungsschutz einschließlich Versicherungssummen und Selbstbehalt-Regelungen ist abschließend dargestellt in Ihren Dokumenten zur Versicherungspolice und den AVB.

 

Reise-Krankenversicherung

erstattet:
die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eintreten:
• Arzt- und Krankenhauskosten;
• Medikamente;
• Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen.



Die Assistance empfiehlt den Arzt oder das Krankenhaus mit dem jeweils höchsten medizinischen Standard in nächst erreichbarer Nähe. Leistet die versicherte Person der Empfehlung der Assistance Folge, werden in Abweichung von §§ 1 und 2 AVB RK zusätzlich folgende Leistungen erbracht:

 

  • Übernahme der nachgewiesenen, notwendigen Telefonkosten;
  • Übernahme der nachgewiesenen Fahrtkosten zur empfohlenen Anlaufstelle;
  • Unterbringung eines mitreisenden Angehörigen im oder beim Krankenhaus, sofern dessen ständige Anwesenheit im Rahmen der vollstationären Behandlung der versicherten Person erforderlich ist oder alternativ Übernahme der nachgewiesenen Kosten für Besuchsfahrten eines mitreisenden Angehörigen vor Ort in vereinbarter Höhe.
  • Bei Reisen innerhalb Deutschlands und in den Ländern, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in denen sie sich regelmäßig länger als drei Monate im Jahr aufhält, werden Kosten für die Heilbehandlung nicht ersetzt. Stattdessen erhalten die versicherten Personen im Falle medizinisch notwendiger vollstationärer Behandlung am Urlaubsort wegen während der Reise akut aufgetretener Krankheit oder Verletzung einen pauschalen Spesenersatz für maximal 45 Tage. Mitversichert sind auch Kranken-Rücktransport und Überführung.


Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit
denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in §§ 4 AVB RK, 5 AVB AB.

 

Kranken-Rücktransport

ELVIA erstattet die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene, geeignete Krankenhaus sowie im Todesfall die Überführungskosten.

 

Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Rücktransporte aufgrund von Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in §§ 3 RT, 5 AVB AB.

Bitte wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten unverzüglich
an die Assistance.

 

Reise-Assistance

Bietet weltweite Hilfe bei Notfällen im Ausland: bei Krankheit, Unfall, Tod, bei Verlust von Zahlungsmitteln oder bei Strafverfolgung. Organisiert Kranken-Rücktransport mit medizinisch adäquaten Mitteln, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar. Unter einer zentralen Rufnummer steht die Assistance 24 Stunden täglich zur Seite.