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Fremdenverkehrsamt Marokko / Marokkanisches Konsulat Deutschland

Einreisebestimmungen

Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für einen Aufenthalt in Marokko bis zu 3 Monaten kein Visum. Bei der Einreise muss der Reisepass noch 6 Monate gültig sein. Kinder ab 1 Jahr benötigen ein Foto im Ausweis. Autofahrer benötigen die Grüne Versicherungskarte mit dem Vermerk „Gültig für Marokko“.Sie bekommen bei Ihrer Einreise (wenn Sie im selben Jahr noch nicht in Marokko waren) eine sechsmonatige Zollgenehmigung für Ihr Auto. Da Ihre persönliche Aufenthaltsgenehmigung (Stempel im Reisepass) nur für 3 Monate gilt, sollten Sie sich frühzeitig um eine Verlängerung kümmern, wenn Sie länger als 3 Monate im Land bleiben möchten.

 

Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu an eine Polizeistelle (beispielsweise das Kommissariat in Marrakesch) zu wenden, wo dies in der Regel problemlos möglich ist. Die häufig vorgeschlagene Lösung, einige Tage aus Marokko auszureisen, um mit neuer Aufenthaltsgenehmigung zurückzukehren, ist umständlicher und kann zu unvorhergesehenen Problemen führen; sei es, dass die eigentlich noch gültige Zollgenehmigung für das Auto einbehalten und für nichtig erklärt wird, sei es, dass der Grenzbeamte die Wiedereinreise gänzlich verweigert.Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität der Angaben.

Staatliches Fremdenverkehrsamt von Marokko

Graf-Adolf-Straße 59, D-40210 Düsseldorf Tel: (0211) 37 05 51/52

Internetseite des Fremdenverkehrsamt von Marokko: www.tourismus-in-marokko.de

Diplomatische Vertretungen in Marokko

    Deutsche Botschaft
    Rabat
    7, Zankat Madine
    Tel. 07 - 70 96 62
    Fax 07 - 70 68 51

    www.amballemagne-rabat.ma/de/home/
    www.rabat.diplo.de/

 

    Generalkonsulat der BRD

    Casablanca
    42, Av. de l´Armée Royale
    Tel. 02 - 31 48 72
    Fax 02 - 31 20 47

    Konsulat der Schweiz
    Casablanca
    43, Bd. d´Anfa
    Tel. 02 - 20 58 56
    Fax 02 - 20 58 55

     
    Österreichische Botschaft
    Rabat
    2, Rue Tiddas
    Tel. 07 - 76 40 03
    Fax 07 - 76 54 25

 

    Konsulat von Österreich
    Casablanca
    45, Av. Hassan II
    Tel. 02 - 26 69 04
    Fax 02 - 22 10 83     


    Schweizer Botschaft
    Rabat
    Square de Berkane
    Tel. 07 - 70 69 74
    Fax 07 - 70 57 49

  Diplomatische Vertretung in Deutschland


    Botschaft des Königreichs Marokko in Berlin
    Niederwallstr. 39, 10117 Berlin
    Fon: +49 30 20 61 24 0
    Fax: +49 30 20 61 24 20
    www.maec.gov.ma/berlin/
    botschaft@marokko.com

    Generalkonsulat des Königreichs Marokko in Düsseldorf
    Cecilienallee 14, 40474 Düsseldorf
    Fon: + 49 211 45 10 41
    Fax: + 49 211 43 98 29

    Generalkonsulat des Königreichs Marokko in Frankfurt
    Adickesallee 65, 60322 Frankfurt
    Fon1: + 49 69 55 99 71
    Fon2: + 49 69 55 98 87

Kann eine nicht-europäische Person, die ein Schengener Visum hat, ohne Visum nach Marokko reisen?

Leider gehört Marokko nicht zu den Ländern mit Schengener Abkommen, man benötigt daher unbedingt als Nicht-Europäer ein Visum für Marokko. Es ist sehr schwierig und langwierig ein Visum für Marokko zu bekommen – 6 Monate sind keine Seltenheit. Konkrete Angaben hierzu kann Ihnen jedoch nur ein zuständiges Konsulat machen.

 http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Marokko/Vertretungen_20Marokko.html