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Einreisebestimmungen

Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für einen Aufenthalt in Marokko bis zu 3 Monaten kein Visum. Bei der Einreise muss der Reisepass noch 6 Monate gültig sein. Kinder ab 1 Jahr benötigen ein Foto im Ausweis. Autofahrer benötigen die Grüne Versicherungskarte mit dem Vermerk „Gültig für Marokko“.Sie bekommen bei Ihrer Einreise (wenn Sie im selben Jahr noch nicht in Marokko waren) eine sechsmonatige Zollgenehmigung für Ihr Auto. Da Ihre persönliche Aufenthaltsgenehmigung (Stempel im Reisepass) nur für 3 Monate gilt, sollten Sie sich frühzeitig um eine Verlängerung kümmern, wenn Sie länger als 3 Monate im Land bleiben möchten.

 

Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu an eine Polizeistelle (beispielsweise das Kommissariat in Marrakesch) zu wenden, wo dies in der Regel problemlos möglich ist. Die häufig vorgeschlagene Lösung, einige Tage aus Marokko auszureisen, um mit neuer Aufenthaltsgenehmigung zurückzukehren, ist umständlicher und kann zu unvorhergesehenen Problemen führen; sei es, dass die eigentlich noch gültige Zollgenehmigung für das Auto einbehalten und für nichtig erklärt wird, sei es, dass der Grenzbeamte die Wiedereinreise gänzlich verweigert.

Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität der Angaben. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall folgende Einrichtungen:

Kontaktinformationen zum Marokkanischen Fremdenverkehrsamt oder Marokkanischen Konsulat finden Sie
--> hier

 
Aktuelle Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes finden Sie
--> hier